Bitte beachten Sie, dass Hanshi virtuelle webbasierte Trainings mit Audio- und Videofunktionen für Ihre Dojo-Mitglieder nur in Ausnahmefällen genehmigt, wenn Treffen in Ihrem Dojo nicht erlaubt sind (z. B. die COVID-19-Anordnung für den Aufenthalt zu Hause).
Die folgenden Richtlinien sind für virtuelle Trainings zu befolgen: Shihan- oder Renshi-Dojo-Leiter müssen Hanshi Masako informieren, wenn Sie planen, Online-Trainings anzubieten. Sie müssen eine Erklärung abgeben, dass Sie die Sitzung nicht aufzeichnen . Das Training ist nur für Ihre Dojo-Mitglieder. Das Training darf nicht aufgezeichnet oder Dojo-Mitgliedern zur Verfügung gestellt werden, die nicht am Echtzeit-Training teilnehmen konnten. Kata darf niemals online geteilt werden.
Verwenden Sie eine Technologie, die es NUR dem Gastgeber ermöglicht, Dojo-Mitglieder zu virtuellen Trainings einzuladen (niemand kann sich selbst zum Training einladen oder daran teilnehmen). Verwenden Sie eine Technologie, die es den Teilnehmern unter keinen Umständen erlaubt, die Sitzung aufzuzeichnen.
Virtuelle Trainings müssen immer im Sinne von Doshinkan durchgeführt werden: Virtuelle Trainings sind nur als Brücke zu betrachten, um mit gemeinsamen Trainings eingeschränkt weitermachen zu können. Virtuelle Trainings oder gemeinsame Trainings im Dojo sollen individuelle Trainings nicht ersetzen. Virtuelle Trainings sollten in begründeten Ausnahmefällen als ein Weg zur Unterstützung der Mitglieder genutzt werden. Verwenden Sie weiterhin andere Möglichkeiten wie Telefon, E-Mail usw. Virtuelle Trainings sollten so gestaltet werden, dass sie die Fähigkeit der Dojo-Mitglieder verbessern, selbstständig zu trainieren (z. B. durch Beantwortung von Fragen zu Katas).
Kata sind der Schatz des Doshinkan und sollten daher immer geschützt werden
Bitte beachten Sie, dass Hanshi virtuelle webbasierte Trainings mit Audio- und Videofunktionen für Ihre Dojo-Mitglieder nur in Ausnahmefällen genehmigt, wenn Treffen in Ihrem Dojo nicht erlaubt sind (z. B. die COVID-19-Anordnung für den Aufenthalt zu Hause).
Die folgenden Richtlinien sind für virtuelle Trainings zu befolgen: Shihan- oder Renshi-Dojo-Leiter müssen Hanshi Masako informieren, wenn Sie planen, Online-Trainings anzubieten. Sie müssen eine Erklärung abgeben, dass Sie die Sitzung nicht aufzeichnen . Das Training ist nur für Ihre Dojo-Mitglieder. Das Training darf nicht aufgezeichnet oder Dojo-Mitgliedern zur Verfügung gestellt werden, die nicht am Echtzeit-Training teilnehmen konnten. Kata darf niemals online geteilt werden.
Verwenden Sie eine Technologie, die es NUR dem Gastgeber ermöglicht, Dojo-Mitglieder zu virtuellen Trainings einzuladen (niemand kann sich selbst zum Training einladen oder daran teilnehmen). Verwenden Sie eine Technologie, die es den Teilnehmern unter keinen Umständen erlaubt, die Sitzung aufzuzeichnen.
Virtuelle Trainings müssen immer im Sinne von Doshinkan durchgeführt werden: Virtuelle Trainings sind nur als Brücke zu betrachten, um mit gemeinsamen Trainings eingeschränkt weitermachen zu können. Virtuelle Trainings oder gemeinsame Trainings im Dojo sollen individuelle Trainings nicht ersetzen. Virtuelle Trainings sollten in begründeten Ausnahmefällen als ein Weg zur Unterstützung der Mitglieder genutzt werden. Verwenden Sie weiterhin andere Möglichkeiten wie Telefon, E-Mail usw. Virtuelle Trainings sollten so gestaltet werden, dass sie die Fähigkeit der Dojo-Mitglieder verbessern, selbstständig zu trainieren (z. B. durch Beantwortung von Fragen zu Katas).
Kata sind der Schatz des Doshinkan und sollten daher immer geschützt werden
Bitte beachten Sie, dass Hanshi virtuelle webbasierte Trainings mit Audio- und Videofunktionen für Ihre Dojo-Mitglieder nur in Ausnahmefällen genehmigt, wenn Treffen in Ihrem Dojo nicht erlaubt sind (z. B. die COVID-19-Anordnung für den Aufenthalt zu Hause).
Die folgenden Richtlinien sind für virtuelle Trainings zu befolgen: Shihan- oder Renshi-Dojo-Leiter müssen Hanshi Masako informieren, wenn Sie planen, Online-Trainings anzubieten. Sie müssen eine Erklärung abgeben, dass Sie die Sitzung nicht aufzeichnen . Das Training ist nur für Ihre Dojo-Mitglieder. Das Training darf nicht aufgezeichnet oder Dojo-Mitgliedern zur Verfügung gestellt werden, die nicht am Echtzeit-Training teilnehmen konnten. Kata darf niemals online geteilt werden.
Verwenden Sie eine Technologie, die es NUR dem Gastgeber ermöglicht, Dojo-Mitglieder zu virtuellen Trainings einzuladen (niemand kann sich selbst zum Training einladen oder daran teilnehmen). Verwenden Sie eine Technologie, die es den Teilnehmern unter keinen Umständen erlaubt, die Sitzung aufzuzeichnen.
Virtuelle Trainings müssen immer im Sinne von Doshinkan durchgeführt werden: Virtuelle Trainings sind nur als Brücke zu betrachten, um mit gemeinsamen Trainings eingeschränkt weitermachen zu können. Virtuelle Trainings oder gemeinsame Trainings im Dojo sollen individuelle Trainings nicht ersetzen. Virtuelle Trainings sollten in begründeten Ausnahmefällen als ein Weg zur Unterstützung der Mitglieder genutzt werden. Verwenden Sie weiterhin andere Möglichkeiten wie Telefon, E-Mail usw. Virtuelle Trainings sollten so gestaltet werden, dass sie die Fähigkeit der Dojo-Mitglieder verbessern, selbstständig zu trainieren (z. B. durch Beantwortung von Fragen zu Katas).
Kata sind der Schatz des Doshinkan und sollten daher immer geschützt werden
Bitte beachten Sie, dass Hanshi virtuelle webbasierte Trainings mit Audio- und Videofunktionen für Ihre Dojo-Mitglieder nur in Ausnahmefällen genehmigt, wenn Treffen in Ihrem Dojo nicht erlaubt sind (z. B. die COVID-19-Anordnung für den Aufenthalt zu Hause).
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KATA LISTE - TSUITO ENBUKAI 2025
Wenn Sie an der Teilnahme am Tsuito Enbukai 2025 interessiert sind, wählen Sie Ihre Lieblingskata und senden Sie diese an Doshi 9. Dan Harald Libardi.
Bitte verwenden Sie das folgende Dokument zur Anmeldung und übermitteln Sie es an Doshi 9. Dan Harald Libardi.
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Die Anmeldung ist möglich bis zum 30.06.2025